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Ehevertrag, Vorsorgevollmacht und Testament

Die Magie des Notariats

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Die Bedürfnispyramide des amerikanischen Psychologen Abraham Maslow (1908-1970) analysiert auf einen Blick, welche Motive für uns Menschen handlungsbestimmend sind. Maslow entdeckte, dass es eine bestimmte Reihenfolge von Gruppen von Bedürfnissen gibt. An erster Stelle – sozusagen als erste Steinreihe der Pyramide – befinden sich die grundlegenden Bedürfnisse wie Essen, Trinken, Atmen etc. Wenn diese befriedigt sind, sind wir Menschen bereit für die zweite Stufe: die Sicherheitsbedürfnisse (Wohnen, Arbeit, Einkommen). Die weiteren Stufen lauten: soziale Bedürfnisse (Freunde, Liebe etc.), individuelle Bedürfnisse (Anerkennung, Geltung) und – der Gipfel – die Selbstverwirklichung.

Die Sicherheit ist uns Menschen also ein sehr wichtiges Bedürfnis – und zwar direkt über den grundlegenden Bedürfnissen angesiedelt. Wer vor den Sicherheitsaspekten im Leben nicht die Augen verschließt, stößt bei seinen Überlegungen, wie er seine Absicherung optimieren kann, zwangsläufig auf drei Apokalyptische Reiter der Moderne: die Scheidung, die Handlungsunfähigkeit und den Tod. Das sind drei Ereignisse im Leben eines Menschen, die u.a. zu katastrophalen finanziellen Folgen für ihn oder seine Angehörigen führen können. Und das Letztgenannte wird in jedem Fall eintreten – die Frage ist nur wann.

Die Magie des Notariats entfaltet sich in einem um diese drei Apokalyptischen Reiter gestrickten Vorsorgeschirm bestehend aus Ehevertrag, Vorsorgevollmacht und Testament. D.h., für jedes dieser Ereignisse gibt es ein passendes Produkt, welches zwar nicht dessen Eintritt verhindern kann, aber im Fall X die Folgen zumindest deutlich abmildern und im besten Fall sogar neutralisieren kann.

Der Ehevertrag:

Wer heiratet, kann von seiner Ehevertragsfreiheit Gebrauch machen und zumindest den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft modifizieren. Das ist insbesondere bei Unternehmer-Ehen ein Gebot der Stunde, wo der Großteil des Vermögens im Betrieb steckt. Wer darauf vertraut, dass seine Ehe hält, der pokert hoch. Das Risiko einer Scheidung beträgt ca. 50 %.; die Scheidungsrate liegt derzeit bei ca. 36 %. Die Zahlen sprechen für sich: Im Jahr 2019 wurden in Deutschland ca. 416.000 Ehen geschlossen und ca. 149.000 Ehen geschieden; die durchschnittliche Ehedauer beträgt derzeit ca. 15 Jahre (Quelle www.destatis.de). Was konkret in einem (beurkundungspflichtigen) Ehevertrag geregelt wird, ist immer Frage des Einzelfalls.

Die Vorsorgevollmacht:

Sie wird gerne als „vorletzter Wille“ bezeichnet – in Abgrenzung zum Testament als letztwilliger Verfügung. Worum geht es? Für den Fall eines Schicksalsschlages wie z. B. Unfall oder Krankheit, der zur Handlungsunfähigkeit führt, wird ein Bevollmächtigter bestimmt. Dieser kann für den Vollmachtgeber alles regeln, was rechtlich möglich ist. Natürlich ist das absolute Vertrauenssache. Was ist, wenn man keine Vorsorgevollmacht hat? Dann wird im Fall X ein Betreuer bestellt, den man sich nicht ausgesucht hat. Und das Betreuungsgericht muss gravierende Geschäfte dieses Betreuers genehmigen, sonst werden diese nicht wirksam. Zudem ist der Betreuer rechtlich in seinem Aktionsradius beschränkt. So kann er keine Schenkungen vornehmen. Das kann im Einzelfall ein schwerwiegender Nachteil sein.

Das Testament:

Wer sich auf die gesetzliche Erbfolge verlässt, der überlässt dem Zufall das Vererben. Je nachdem, wer von den Angehörigen zuerst verstirbt, ergeben sich bei Patchwork-Familien unterschiedliche Erbquoten. Und wussten Sie, dass Unverheiratete kein gesetzliches Erbrecht haben? Der längstlebende Partner würde also leer ausgehen. Mit einer letztwilligen Verfügung in Form eines Testaments oder Erbvertrages kann der Erblasser sicherstellen, dass sein Nachlass nach seinem Tod dort landet, wo er ihn haben will. Wichtig ist insbesondere für Eltern von behinderten oder bedürftigen Kindern, mit einer speziellen Gestaltung ihres Testaments („Behindertentestament“) mit z.B. Vor- und Nacherbschaft in Kombination mit einer Testamentsvollstreckung ihrem besonderen Fall Rechnung zu tragen. Aber auch Abkömmlinge, die in jungen Jahren zu einem Vermögen kommen (z.B. infolge Erbschaft), sollten rechtzeitig ein Testament errichten. Denn falls z.B. durch einen Sportunfall Geschäfts- und Testierunfähigkeit eintritt, kann eine letztwillige Verfügung als höchstpersönliches Rechtsgeschäft von niemandem mehr nachgeholt werden.

Mit Ehevertrag, Vorsorgevollmacht und letztwilliger Verfügung bekommt man die drei Apokalyptischen Reiter der Moderne zumindest auf juristischer Ebene in den Griff. Man muss sie nur erkennen – und dann die geeigneten Maßnahmen konsequent umsetzen. Welches der vierte Reiter ist, verrate ich ein anderes Mal.

Die Themen Ehevertrag, Vollmacht und Testament sind immer wieder gefragt. Gerne weise ich an dieser Stelle auch auf meine anderen Artikel zum Thema Erbrecht hin.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Situation haben, freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme. 

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Meine Person

+ Jahrgang 1968
+ Rechtsanwalt seit 1997
+ Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2001
+ Notar seit 2006

Arnim Buck • Fachanwalt für Arbeitsrecht, Notar & Autor

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