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Arbeitsrecht

Anwaltliche Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich sowohl die Interessen von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern – aber natürlich nicht in ein- und derselben Sache. Ich kenne beide Seiten und ihre jeweiligen Interessen sehr gut. Verbunden sind sie durch einen Arbeitsvertrag. Bei einem Arbeitsverhältnis handelt sich um ein Dauerschuldverhältnis, egal ob befristet oder unbefristet. Das lässt sich gut mit dem Flug eines Flugzeugs vergleichen. Der Abschluss des Arbeitsvertrages entspricht dem Start der Maschine. Während des Arbeitsverhältnisses kann es wie bei einer Flugreise zu Turbulenzen kommen. Aber selbst wenn diese ausbleiben, gilt: 

Kein Flugzeug kann seinen Kurs exakt halten, sondern der Pilot muss ihn immer wieder korrigieren, um ans Ziel zu kommen. So ist es auch in jedem Arbeitsverhältnis: Im Idealfall passen sich beide Vertragspartner diesen sich ständig verändernden Umständen an – aber oft genug gelingt das nicht. Es bleibt nur die Landung, d.h. man beendet die Zusammenarbeit und geht getrennte Wege.

Solche Trennungen berühren die wechselseitigen Interessen und wecken Emotionen. Der Arbeitnehmer will möglichst viel Geld bekommen; der Betrieb will möglichst wenig bezahlen. In dieser Situation schaut jede Partei in den Arbeitsvertrag, die einschlägigen Tarifverträge und die Gesetze des Arbeitsrechts – und fragt sich:

Welche Rechte habe ich?

Recht haben und Recht bekommen sind unterschiedliche Dinge. So werden Arbeitnehmer als vermeintlich Schwächere zwar durch die Gesetze stark geschützt, insbesondere durch das Kündigungs-schutzgesetz. Aber gewinnen sie deswegen immer? Das ist definitiv nicht der Fall. Die Gerichte wollen einerseits das Ungleichgewicht der Kräfte ausgleichen, andererseits zu gerechten Entscheidungen kommen. Jeder Sachverhalt ist jedoch anders. Das macht jeden Fall einzigartig – und mitunter kompliziert. Vielleicht fragen Sie sich jetzt:

Wie erreiche ich mein Ziel das Ange­stell­ten­verhältnis best­möglich zu beenden?

An diesem Punkt benötigen Sie – egal auf welcher Seite Sie stehen – die fachanwaltliche Unterstützung eines Arbeitsrechtlers. Ob als angestellter Geschäftsführer, Arbeitnehmer oder Chef: Ohne das nötige Fachwissen, Durchsetzungsvermögen und langjährige Prozesserfahrung drohen Ihnen erhebliche Nachteile. Fehleinschätzungen führen nicht selten dazu, dass man gute Chancen nicht erkennt – oder im schlimmsten Fall sogar vor Gericht das Nachsehen hat. Als unmittelbar Betroffenem fehlt Ihnen die nötige Distanz.

Und an diesem Punkt kann ich Ihnen helfen:

  • Nach über 20 Jahren Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht kann ich beide Seiten ganz genau einschätzen.
  • Ich entwickle für Ihre Fallkonstellation die richtige Taktik, damit Sie Ihr Ziel erreichen.
  • Mit meiner Expertise setze ich Ihre Rechte und Interessen – erforderlichenfalls vor Gericht – durch.
  • So wird für Sie die Notlandung keine Bruchlandung, sondern der Beginn von etwas Neuem, etwas Besserem.
 

Vielleicht fragen Sie sich, ob sich die ganze Mühe lohnt?

 Ich kann Ihnen keine Garantien geben. Niemand kann das. Aber ich kann Sie mit meiner Berufs- und Lebenserfahrung begleiten und unterstützen.

Das Einmaleins des Kündigungs­schutzes​

Kennen Sie Ihre Rechte und Möglichkeiten vor Gericht – nur so sind Sie gut vorbereitet, um klare Entscheidungen zu treffen, sich gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen oder zumindest einen guten Vergleich abzuschließen.​
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Urlaubsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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„Recht bekommt nur der, der auch bereit ist, sich dafür einzusetzen.“

Arnim Buck Kanzlei - Mitarbeiterin Frau Buhr

Ihre Ansprechpartnerin mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht

Bettina Buhr

Rechtsanwalts- & Notarfachangestellte

Frau Buhr ist Ihre Ansprechpartnerin im Anwaltsbereich Arbeitsrecht. Wenn Sie ein Anliegen haben, melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail bei ihr.

Weitere schwerpunktmäßige Tätigkeitsfelder:

Gestaltung von Arbeitsverträgen für Mitarbeiter jeder Führungsebene

Anstellungsverträge für GmbH-Geschäftsführer