Eine Erbengemeinschaft will das Nachbargrundstück kaufen.
Lesen Sie hier, ob das rechtlich überhaupt geht.
Manch Leser wird denken: Wieso denn nicht? Zwei Gründe sprechen auf den ersten Blick dagegen:
- Weil die Erbengemeinschaft nicht rechtfähig ist – und
- weil sie auf Auseinandersetzung (und Auflösung) gerichtet ist.
Das Hinzukaufen von Grundbesitz scheint also widersprüchlich zu sein. Trotzdem gibt es Fälle, wo ein Erwerb Sinn macht.
Stellen Sie sich vor, die Geschwister Paul und Pauline haben ein Grundstück geerbt. Im Grundbuch sind sie als Eigentümer „in Erbengemeinschaft“ eingetragen. Und plötzlich ergibt sich die Gelegenheit, das Nachbargrundstück zu erwerben, womit sich der Nachlass vergrößern würde.
Müssen sie jetzt ihre Erbengemeinschaft mühselig auseinandersetzen (was vielleicht gar nicht gewollt ist) – und das neue Grundstück anteilig (z.B. je zu ½) kaufen?
Nein.
Sie müssen noch nicht einmal Nachlassmittel sprich Geld aus dem Nachlass für den Erwerb einsetzen (was den Weg zur Finanzierung durch eine Bank öffnet). Es reicht aus, dass der Kaufgegenstand – wie im Beispielsfall – dem Nachlass zugutekommt (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.06.2017 – V ZR 232/16). Denn Paul und Pauline wollen mit dem Ankauf des Nachbargrundstücks den Wert des Nachlassgrundvermögens erhöhen.
Haben Sie Fragen zum Erwerb von Grundbesitz oder zum Kauf von Grundstücken, als Erbengemeinschaft oder nicht?