Pflichtteilsergänzungsansprüche für adoptierte Kinder – Ab wann gelten sie?
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Der Pflichtteilsergänzungsanspruch (auch für adoptierte Kinder) schützt den Berechtigten Ein Adoptivkind ist – wie die leiblichen Abkömmlinge des Erblassers – pflichtteilsberechtigt. Wenn der Erblasser zu Lebzeiten aus seinem Nachlass an einen Dritten einen Gegenstand (z.B. eine Immobilie) verschenkt, sieht das Gesetz in § 2325 Abs. 1 BGB für alle Pflichtteilsberechtigten einen Pflichtteilsergänzungsanspruch vor, d.h., im […]