Der Ersatzurlaub als Schadensersatz unterliegt keinen Ausschlussfristen
Der Fall Der Arbeitnehmer war seit dem 01.05.2017 in einer 5-Tage-Woche beschäftigt (Monatsverdienst: 4.200,-- brutto). In dem Arbeitsvertrag waren u.a. folgende Regelungen [...]